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08.09.2016
Kinderlärm mit Lärm bekämpfen?
Fühlt sich ein Vermieter durch Kinderlärm gestört, so berechtigt dies nicht dazu, dem Lärm mit einer eigenen Lärmbelästigung entgegen zu treten. Dies stellt verbotene Eigenmacht dar, so dass der betroffene Mieter einen Unterlassungsanspruch hat. ...