Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.07.2011

Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung!

Mieter haben Lärm durch übliche Belästigungen in einem Mehrfamilienhaus hinzunehmen. Dieser Lärm berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Übliche Belästigungen sind z.B. unvermeidbarer Lärm wie Kindergeschrei, Musikausübung, Radioübertragungen, Begehen der ...