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01.07.2014
Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten
Jedem Steuerpflichtigen, der Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 i.V.m § 63 Abs. 1 EStG hat, ist auf Antrag eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr ausgezahlte Kindergeld zu erteilen. Daher kann auch ein sogenannter nachrangig Berechtigter, also ein ...