Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten

Jedem Steuerpflichtigen, der Anspruch auf Kindergeld gemäß § 62 i.V.m § 63 Abs. 1 EStG hat, ist auf Antrag eine Bescheinigung über das für das Kalenderjahr ausgezahlte Kindergeld zu erteilen. Daher kann auch ein sogenannter nachrangig Berechtigter, also ein ...