Artikel
03.11.2014
Kindergeldbescheid - Einspruch durch einfache E-Mail ist unwirksam?
Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde - entgegen AEAO zu § 357 Nr. 1 Satz 2 - nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid, gegen den sie sich wenden wollen, deshalb mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird. ...