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09.03.2017
Kindergeld und die Berechnung des Lebensalters
Gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigt, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und für einen Beruf ausgebildet wird. Gemäß § 32 Abs. 6 S. 5, § 66 Abs. 2 EStG ist Kindergeld ...