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02.01.2012
Kindergeld und die Berücksichtigung von Aufwendungen bei der Einkünftegrenze
Die behördliche Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist nicht verfassungswidrig. Das behördliche Anfechtungsrecht höhlt weder die im KindRG erreichte Privatisierung der Vaterschaftsanerkennung aus, ...