Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Kind nach einer erstmaligen Berufsausbildung oder einem Erststudium in den Fällen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG nur berücksichtigt wird, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Nach § 32 Abs. 4 S. 3 EStG sind eine Erwerbstätigkeit mit ...