Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Kind verursacht Radunfall - Mutter haftet

Ruft ein Elternteil ein selbst schuldunfähiges Kind in einer Weise zu sich zurück, dass dieses sofort losläuft, so kommt seine eigene Haftung nach § 823 BGB in Betracht, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass dies ohne Gefahr für Dritte möglich ist und das Kind dadurch - wie vorliegend - einen Unfall mit einem ...