Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Kilometerangabe in KfZ-Kaufvertrag - Abweichung von 150.000 km?

Die Abweichung zwischen der vereinbarten Laufleistung (158.000 km) und der tatsächlichen Laufleistung (über 300.000 km) stellt einen nicht unerheblichen Sachmangel dar. Die Kilometerangabe im Kaufvertrag unter der Rubrik 'Fahrzeugangaben' ist aus der maßgeblichen ...