Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.01.2015

Kenntnis einer Sichtbehinderung für den Wartepflichtigen und die Haftungsquote

Den Vorfahrtsberechtigten kann im Einzelfall eine Mithaftung treffen, wenn im Einmündungsbereich ein deutlich sichtbarer Verkehrsspiegel angebracht ist, der darauf hinweist, dass das Einfahren für den Wartepflichtigen erheblich erschwert ist. ...