Artikel
16.01.2015
Kenntnis einer Sichtbehinderung für den Wartepflichtigen und die Haftungsquote
Den Vorfahrtsberechtigten kann im Einzelfall eine Mithaftung treffen, wenn im Einmündungsbereich ein deutlich sichtbarer Verkehrsspiegel angebracht ist, der darauf hinweist, dass das Einfahren für den Wartepflichtigen erheblich erschwert ist. ...