Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.01.2012

Kellner dürfen Trinkgeld behalten!

Im vorliegenden Fall war der Betroffene bis zum Betriebsübergang 01.07.2009 berechtigt, bei den Gästen zu kassieren und das Trinkgeld zu behalten. Er erzielte nach seinen Angaben Trinkgelder von nicht unter € 500,00 monatlich. ...