Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Keine vermieterseitige Kontrollpflicht von Kohleöfen!

Im vorliegenden Fall ging es um Rußaustritt in einer Mietwohnung. Der Ruß hatte sich verbreitet, als sich die Wandanschlüsse des Kohleofens gelockert hatten. Die Mieterin verlangte daher Schadensersatz vom Vermieter. Vor ...