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07.12.2011
Keine spielsüchtigen Fahrlehrer!
Einem (angestellten) Fahrlehrer kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn dieser aufgrund seiner Spielsucht Geld der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hat. Vorliegend ging es um 85 Fälle mit einem Betrag von insgesamt 17.035 Euro. ...