Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.09.2011

Keine gekauften Rankings auf Buchungsportalen!

Vorliegend ging es um den Hotelreservierungsdienst booking.com, der auf seiner Webseite die Standardeinstellung anbot, als Entscheidungshilfe für die Buchung Nutzerbewertungen zu verwenden (Rubrik „Beliebtheit“). Diese Bewertungen ...