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02.09.2013
Keine Wohnungsbesichtigung durch den geschiedenen Ehemann!
Zwar kann das Besichtigungsrecht des Vermieters auch von einer anderen Person ausgeübt werden, jedoch nur dann, wenn die Person für den Mieter zumutbar ist. Es kann für den Mieter unzumutbar sein, wenn der geschiedene Ehegatte des Mieters vom Vermieter mit der ...