Artikel
02.05.2014
Keine Vertretung des Betreuten, wenn der Betreuer nur Stellungnahmen abgibt
Der Umstand, dass ein wirksam geladener Beteiligter ohne hinreichende Entschuldigung nicht zum Termin erschienen ist, hindert die Annahme einer mündlichen Erörterung im Sinne der § 32 Abs. 1 S. 1, § 57 S. 2 Nr. 4 FamFG nicht. ...