Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Keine Vertretung des Betreuten, wenn der Betreuer nur Stellungnahmen abgibt

Der Umstand, dass ein wirksam geladener Beteiligter ohne hinreichende Entschuldigung nicht zum Termin erschienen ist, hindert die Annahme einer mündlichen Erörterung im Sinne der § 32 Abs. 1 S. 1, § 57 S. 2 Nr. 4 FamFG nicht. ...