Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.11.2013

Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit

Der Witwe eines mit nur 51 Jahren an Krebs verstorbenen Polizeibeamten, den sie rund fünf Monate vor seinem Tod geheiratet hatte, steht ein Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung (Witwengeld) zu, weil es sich trotz der kurzen Ehezeit nicht um eine „Versorgungsehe“ gehandelt hat. ...