Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Keine Vermögensverfügung bei zweifelhaften Forderungen

Im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, behaupteten Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine mögliche Rechtsverfolgung nach den im ...