Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.02.2017

Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

Normalerweise findet im Rahmen einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich statt, das heißt, die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute werden gleichmäßig auf beide verteilt. Das gilt aber nicht uneingeschränkt. Das OLG Hamm hat die ...