Artikel
28.10.2014
Keine Räumungsfrist für geistig gestörten Mieterin bei Gefahr für Mitmieter
Im zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob einer geistig gestörten Mieterin nach der fristlosen Kündigung durch den Vermieter eine Räumungsfrist von einem Jahr zusteht oder nicht. Grundsätzlich ist es zwar so, dass Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder ähnlichem ...