Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.10.2014

Keine Räumungsfrist für geistig gestörten Mieterin bei Gefahr für Mitmieter

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob einer geistig gestörten Mieterin nach der fristlosen Kündigung durch den Vermieter eine Räumungsfrist von einem Jahr zusteht oder nicht. Grundsätzlich ist es zwar so, dass Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder ähnlichem ...