Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

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Wird im Internet eine Hotelbewertung vorgenommen, so ist dies hinzunehmen, wenn keine unwahren Tatsachenbehauptung bzw. keine nicht hinzunehmende Schmähkritik in die Bewertung eingeflossen ist. In diesem Zusammenhang ist die Verwendung des Begriffes ...