Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.04.2013

Keine Notzuständigkeit bei Ehescheidung in Malta

Der Begründung einer Notzuständigkeit, weil das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Gerichte international zuständig sind, keine Ehescheidung kennt (sogenanntes Malta-Problem), bedarf es nach Einführung der Ehescheidung durch die Republik Malta nicht mehr. ...