Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2013

Keine Minderung oder Kündigung wegen Kinderlärm!

Kinderlärm ist grundsätzlich sozialadäquat und hinzunehmen. Entsprechender Lärm, der bis 22 Uhr von Nachbarn vernommen werden kann, berechtigt die Nachbarn nicht zur Mietminderung. Bei Kleinkindern ...