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07.06.2012
Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen Versicherungsaufwendungen
Die als Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, sind nicht deshalb zu mindern, weil der Ehegatte Aufwendungen für die Versicherung ...