Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Keine Minderung, wenn künftige Bauarbeiten vorab klar waren!

Im vorliegenden Fall ging es um eine Minderung wegen umfangreicher Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Die Vermieter wollten die rückständige Miete auf dem Klagewege eintreiben. Die Mieter hatten eine Wohnung im ...