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01.09.2011
Keine Minderung, wenn künftige Bauarbeiten vorab klar waren!
Im vorliegenden Fall ging es um eine Minderung wegen umfangreicher Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Die Vermieter wollten die rückständige Miete auf dem Klagewege eintreiben. Die Mieter hatten eine Wohnung im ...