Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.11.2012

Keine Mietminderung wegen Heckenschnitt!

Die Kürzung einer Vorgartenhecke ist kein Mangel und berechtigt den Mieter auch nicht zu einer Minderung. Die Veränderung der Bepflanzung ist üblich und normal, ein Anspruch des Mieters auf ...