Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.03.2014

Keine Maklerprovision bei mehr als 50% Preisnachlass

Wurde von einem Makler ein Grundstückskauf vermittelt, wobei ein Preisnachlass von mehr als 50% erfolgte, so kann der Makler hierfür keine Provision verlangen, da der nachgewiesene und der abgeschlossene Kaufvertrag wirtschaftlich nicht gleichwertig sind. ...