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17.06.2016
Keine Maklerprovision bei Rücktritt vom Kaufvertrag!
Die Anfechtung des Hauptvertrags lässt auch den Anspruch auf die Maklerprovision entfallen. Wird stattdessen der Rücktritt erklärt, und hätte der Rücktrittsgrund auch zur Anfechtung berechtigt, entfällt in gleicher Weise der Provisionsanspruch. ...