Artikel
12.11.2013
Keine Haftung für aufgewirbelte Steine
Ein vorausfahrender Fahrer haftet nicht für einen Schaden an dem nachfolgenden Fahrzeug, wenn es durch einen aufgewirbelten Stein des Vorausfahrenden zu einem Steinschlagschaden kommt. Ein solcher Steinschlag ist ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 III StVG. ...