Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.11.2013

Keine Haftung für aufgewirbelte Steine

Ein vorausfahrender Fahrer haftet nicht für einen Schaden an dem nachfolgenden Fahrzeug, wenn es durch einen aufgewirbelten Stein des Vorausfahrenden zu einem Steinschlagschaden kommt. Ein solcher Steinschlag ist ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 III StVG. ...