Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus

Sofern ein Fahrgast beim Einstieg in einen Linienbus zu Fall kommt, so haftet er in aller Regel allein. Der Busfahrer ist auch nicht verpflichtet, die Absenkvorrichtung des Busses zu betätigen, um einer mit zwei Einkaufstüten bepackten, ca. 1,60 m großen Frau den Einstieg ...