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02.01.2014
Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus
Sofern ein Fahrgast beim Einstieg in einen Linienbus zu Fall kommt, so haftet er in aller Regel allein. Der Busfahrer ist auch nicht verpflichtet, die Absenkvorrichtung des Busses zu betätigen, um einer mit zwei Einkaufstüten bepackten, ca. 1,60 m großen Frau den Einstieg ...