Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.11.2013

Keine Giftschlangen in der Wohnung halten!

Die Haltung von 30 Giftschlangen in einer Eigentumswohnung ist ein übermäßiger Gebrauch des Sondereigentums und somit unzulässig, da dies bei den anderen Eigentümern nachvollziehbarerweise Ängste hervorruft und die Möglichkeit eines Ausbruchs zB. wegen menschlichen Versagens ...