Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.04.2012

Keine Farbvorgabe für das laufende Mietverhältnis!

Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht ...