Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Keine Einsicht der Staatsanwaltschaft in Betreuungsakten

Die Staatsanwaltschaft hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die komplette Betreuungsakte bzw. die Überlassung der vollständigen Betreuungsakte zwecks Einsichtnahme. Ebenso wie am Verfahren nicht beteiligten Personen, für welche § 13 Abs. 2 FamFG gilt, darf auch einer Behörde Akteneinsicht nur ...