Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Keine Einrede der Verjährung für den Betreuten!

Konkret wendete sich ein Verfahrenspfleger gegen die Festsetzung von Vergütungs- bzw. Aufwendungsersatzansprüchen gegen den Betreuten aus der Zeit bis einschließlich 2007 und begründete seine Beschwerde damit, dass ein Teil des geltend gemachten Betrages verjährt sei. Gegen die Zurückweisung ...