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02.03.2015
Keine EU-Ausgleichzahlung, wenn die Verspätung zu kurz ist!
Einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Zahlungsanspruch einer EU-Ausgleichszahlung sind die Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b VO/EG 261/2004 (sog. Fluggastrechte-Verordnung) in der Auslegung, wie sie der EuGH in seinem ...