Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Keine Demenzkranke im Vierbettzimmer!

Werden schwerst demente Bewohner in Vierbettzimmern untergebracht, so erfüllt dies nicht die Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen. Solche Bewohner sind in gleicher Weise in ihrer ...