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02.01.2013
Keine Betreuung für Gehbehinderte
Allein aus der Tatsache, dass ein Reisender sich aufgrund einer schweren Gehbehinderung nur mit Krücken, Rollator oder Rollstuhl fortbewegen kann, ergibt sich keine Pflicht des Veranstalters, für eine persönliche Betreuung des Reisenden ...