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02.05.2012
Keine Betreuung bei unerreichbaren Betreuungsziel!
Ein Betreuer darf nicht bestellt werden, wenn das Betreuungsziel nicht erreichbar ist. Für eine Zwangsbehandlung von untergebrachten Personen nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB fehlt es an einer hinreichend ...