Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Keine Betreuung bei unerreichbaren Betreuungsziel!

Ein Betreuer darf nicht bestellt werden, wenn das Betreuungsziel nicht erreichbar ist. Für eine Zwangsbehandlung von untergebrachten Personen nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB fehlt es an einer hinreichend ...