Artikel
03.12.2012
Keine Beschwerdeberechtigung bei betreuungsrechtlichen Entscheidungen
Angehörige von Betroffenen können durch betreuungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlich nicht in ihren Rechten beeinträchtigt sein, so dass es an einer Beschwerdeberechtigung nach § 59 FamFG fehlt. ...