Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Keine Beschwerdeberechtigung bei betreuungsrechtlichen Entscheidungen

Angehörige von Betroffenen können durch betreuungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlich nicht in ihren Rechten beeinträchtigt sein, so dass es an einer Beschwerdeberechtigung nach § 59 FamFG fehlt. ...