Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.03.2014

Kein lesender Zugriff des Personalrats auf Daten der elektronischen Arbeitszeiterfassung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Personalrat nicht verlangen kann, von der Dienststelle den Zugriff auf die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten der namentlich bezeichneten Beschäftigten zu erhalten. ...