Artikel
01.06.2012
Kein extra-teures P-Konto!
Banken dürfen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht höhere Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Die Entscheidung hat die der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) erwirkt. Im vorliegenden Fall standen der Preiserhöhung keine ...