Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Kein extra-teures P-Konto!

Banken dürfen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht höhere Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Die Entscheidung hat die der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) erwirkt. Im vorliegenden Fall standen der Preiserhöhung keine ...