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14.06.2013
Kein Vier-Augen-Prinzip beim Lasern
Ein „Vier-Augen-Prinzip“ zur Überprüfung eines Ergebnisses einer Geschwindigkeitsmessung per Laser-Messgerät gibt es nicht. Zur Feststellung des Geschwindigkeitsverstoßes sind die Grundsätze der freien Beweiswürdigung heranzuziehen. ...