Artikel
01.11.2011
Kein Vertragsrücktritt bei Bagatellmängeln!
Ist es dem Vermieter als Halter eines Fahrzeuges anhand seiner Unterlagen ohne Weiteres möglich und zumutbar, den Mieter des Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt ausfindig zu machen, so erstreckt sich seine Mitwirkungspflicht nach § 31 a Abs. 1 StVZO auf die Benennung eben dieses Mieters. ...