Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Kein Trennungsunterhalt bei zwischenzeitlicher Versöhnung!

Haben sich die Eheleute nach der Trennung wieder versöhnt und mindestens für sechs Monate zusammengelebt, so erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Vorliegend fand die Trennung erstmals 2003 statt, woraufhin das Ehescheidungs- und das Trennungsunterhaltsverfahren eingeleitet wurde. ...