Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Kein Testamentsnachtrag ohne richtige Unterschrift!

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Nachtrag zum Testament auch dann gültig ist, wenn er nur mit zwei Großbuchstaben unterzeichnet wurde. Grundsätzlich muss eine letztwillige Verfügung eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Wobei eine Unterschrift ...