Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.12.2016

Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

Einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet wurde, kann Schadensersatz zu versagen sein, weil - trotz objektiver Amtspflichtverletzung - die Voraussetzungen für eine Haftung ...