Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.12.2013

Kein Regelfahrverbot bei viertägiger verkehrspsychologischer Intensivberatung

Hat der Betroffene an einer qualifizierten viertägigen verkehrspsychologischen Intensivberatung (avanti-Fahrverbot) teilgenommen, so entfällt die Anordnung eines Regelfahrverbotes. Bei der Beratung war es zu vier Einzelberatungen mit einem verkehrspsychologisch qualifizierten ...