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19.12.2013
Kein Regelfahrverbot bei viertägiger verkehrspsychologischer Intensivberatung
Hat der Betroffene an einer qualifizierten viertägigen verkehrspsychologischen Intensivberatung (avanti-Fahrverbot) teilgenommen, so entfällt die Anordnung eines Regelfahrverbotes. Bei der Beratung war es zu vier Einzelberatungen mit einem verkehrspsychologisch qualifizierten ...