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01.09.2014
Kein Regelfahrverbot bei Teilnahme an einer Einzelberatungsmaßnahme
Bei dem von dem Betroffenen verübten Verkehrsverstoss handelt es sich objektiv um eine grobe Pflichtenverletzung, da das Überqueren der Bahngleise bei heruntergelassener Bahnschranke immer wieder Ursache schwerer Unfälle ist. ...