Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.10.2014

Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des Rückfluges

Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei der beklagten Reiseveranstalterin eine Kreuzfahrt ab und nach Dubai inklusive Hin- und Rückflug. Der Rückflug nach Deutschland erfolgte 25 Stunden später als vorgesehen. Die ausführende Fluggesellschaft zahlte an die Klägerin und ihren Ehemann jeweils 600 Euro ...