Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.10.2012

Kein Luftbeförderungsvertrag mit 'noch unbekannt'

Der Kläger buchte am 7. September 2009 über das Internetportal der Beklagten Flüge von Dresden über Frankfurt am Main nach Larnaca und zurück für zwei Personen. In die Buchungsmaske gab er unter der Rubrik 'Person 1' seinen Vor- und Zunamen ein. Unter der ...